VG Warschau gibt Klagen gegen den Tagebau in Turów statt und ordnet eine Neubewertung an

Umweltverträglichkeitsprüfung zum Weiterbetrieb rechtswidrig

Das polnische Verwaltungsgericht (VG) in Warschau hat Mitte März den Klagen gegen den Tagebau in Turów stattgegeben und eine Neubewertung der Auswirkungen des Bergbaus auf die Umwelt angeordnet. Das Gerichtsurteil besagt, dass der Tagebau weitaus schwerwiegendere Auswirkungen auf das tschechische Grundwasser und deutsche Haushalte hat, als ihr Betreiber PGE GiEK behauptet, und dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum Weiterbetrieb des Tagebaus rechtswidrig ist.

Darauf hat der BUND Sachsen hingewiesen, der sich mit Partnern seit vielen Jahren gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus im Dreiländereck zwischen Polen, Deutschland und Tschechien einsetzt. „Das Gerichtsurteil stellt einen wichtigen Teilerfolg gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus bis 2044 dar. Allerdings sind die Folgen der Entscheidung noch abzuwarten, denn das Gericht im Warschau hat hervorgehoben, dass das Urteil keinen Abbau-Stopp im Turów bedeutet. Zudem ist mit der Berufung durch den Staatskonzern PGE zu rechnen“, erklärte der Vorsitzende des BUND Sachsen, Prof. Felix Ekardt. Das Urteil sei damit noch nicht rechtskräftig.

Gegen den Minenbetreiber wurden von mehreren Organisationen, etwa der polnischen EKO-UNIA oder dem tschechischen Ableger von Greenpeace und der Stadt Zittau, Klagen eingereicht. Erfahren Sie mehr über den Vorgang.........

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