Die Festlegung einer Mindestwasserführung ist ein notwendiger Ausgleich für die nachteiligen Wirkungen, die in einem Fließgewässer mit dem Betreiben eines Ausleitungskraftwerks einhergehen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem unanfechtbaren Urteil festgestellt (Az.: 3 S 2158/14 vom ...
VGH bestätigt Mindestwasserführung als erforderliche Ausgleichsmaßnahme
Auflagen für Betrieb einer Wasserkraftanlage in Marxzell bestätigt
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