Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Antrag abgelehnt, mit dem sich mehrere Grundstückseigentümer gegen einen Bebauungsplan für einen westlich und östlich eines nicht näher benannten Gewässers gelegenen Bereich gewandt hatten. Wie aus den Ausführungen zum Tatbestand hervorgeht, umfasst das Planungsgebiet eine im Außenbereich gelegene, bislang überwiegend als landwirtschaftliches Grünland genutzte Fläche von etwa 1,5 ha....
Wasserrechtliches Altrecht nicht dargelegt: VGH lehnt Antrag gegen Bebauungsplan ab
Antragsteller befürchten irreparable Schädigung von Fischteichen
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