Ein Versorger kann seine Kunden nur zeitlich begrenzt zu Wasserversorgungsbeiträgen heranziehen. Eine Heranziehung zum Wasserversorgungsbeitrag ist ausgeschlossen, wenn seit dem Entstehen der Vorteilslage mehr als 30 Jahre vergangen sind, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Az.: 2 K 2326/13 ...
Wasserversorgungsbeiträge können nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden
VG Karlsruhe: Gemeinde hat Beitragswesen jahrzehntelang vernachlässigt
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -