Wasserversorgungsbeiträge können nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden

VG Karlsruhe: Gemeinde hat Beitragswesen jahrzehntelang vernachlässigt

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Ein Versorger kann seine Kunden nur zeitlich begrenzt zu Wasserversorgungsbeiträgen heranziehen. Eine Heranziehung zum Wasserversorgungsbeitrag ist ausgeschlossen, wenn seit dem Entstehen der Vorteilslage mehr als 30 Jahre vergangen sind, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Az.: 2 K 2326/13 ...

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