Das Bundesministerium für Ernährung und Land- wirtschaft (BMEL) ist auf Grundlage des Düngegesetzes verpflichtet, die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag bis spätestens 31. Dezember 2021 darüber zu berichten. Das geht aus einer Antwort (Drs. 19/30187) ...
Kurz Berichtet: Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung
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