Anträge für geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Hildesheim veröffentlicht

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover hat das Vorhaben der Kommunalen Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN), am Hildesheimer Hafen eine Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) zu errichten, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens öffentlich gemacht.

Wie berichtet, ist die KNRN ein Zusammenschluss mehrerer Kommunen, um gemeinsam den Vorgaben aus der 2017 geänderten Klärschlammverordnung gerecht zu werden und kommunalen Klärschlamm künftig in einer thermischen Behandlungsanlage zu verwerten. Dabei soll der in der Klärschlammasche enthaltene Phosphor zurückgewonnen und in den Nährstoff- und Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Zum Zeitpunkt des Genehmigungsantrags umfasst die KNRN 21 Gesellschafter, geht aus der Kurzbeschreibung des Projekts hervor.

Nach Angaben der KNRN soll die Anlage pro Jahr 33.500 Tonnen Klärschlamm-Trockensubstanz verbrennen. Das entspricht einer Originalsubstanz-Menge von 122.000 bis 139.000 Tonnen. Der Durchsatz pro Stunde wird mit 4,2 Tonnen TS angegeben. Die Anlage soll Ende 2025 in Betrieb gehen. Ab 2026 soll sie voll ausgelastet laufen, um den gesellschaftlichen beteiligten Kommunen uneingeschränkte Entsorgungssicherheit für ihren Klärschlamm zu garantieren. Mit Inbetriebnahme der Anlage entstehen etwa 20 neue Arbeitsplätze, erklärt die KNRN.

Gemäß Kurzbeschreibung soll die Anlage neben der Kläranlage Hildesheim errichtet werden und aus den Betriebseinheiten Anlieferung und Lagerung, Klärschlammtrocknung und Brüdenkondensation, stationäre Wirbelschichtfeuerung inklusive Dampferzeugung, Abgasreinigung, Energieerzeugung und Nebenanlagen bestehen. Grundsätzlich soll die Anlage kontinuierlich und rund um die Uhr, also 8.760 Stunden pro Jahr, in vierschichtiger Arbeitsweise laufen. Der Klärschlammtrockner soll als Kontakttrockner ausgeführt werden.

Bis zum 6. Oktober werden der Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt, gab die Behörde bekannt. Die Bekanntmachung ist auch hier einsehbar. Ein eventueller Erörterungstermin soll am 19. Dezember stattfinden.

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