Brandenburg kündigt Konsequenzen nach Fischsterben in der Oder an

Umweltminister Vogel warnt im Landtag vor vorschnellen Einschätzungen

Die Brandenburger Landesregierung hat nach dem Fischsterben in der Oder Konsequenzen für den Schutz des deutsch-polnischen Grenzflusses angekündigt. „Wir werden die Warn- und Alarmpläne auf nationaler und internationaler Ebene auf Basis der Erfahrungen überprüfen und anpassen müssen“, sagte Umweltminister Axel Vogel (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Potsdam. „Dazu gehört eben beispielsweise, dass die Meldekette verbessert wird, dass bereits kleinere Fischsterben gemeldet werden.“

Der Landtag forderte einen stärkeren Schutz der Oder. Die Landesregierung solle darauf hinwirken, dass ein länderübergreifendes Einleitungskataster erstellt wird und es zu einer Überprüfung sämtlicher Einleitungen in die Oder und deren Nebenflüsse komme, heißt es in dem Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Grünen, den das Parlament in Potsdam mehrheitlich beschlossen hat. Nötig sei auch eine lückenlose Aufklärung des Sterbens der Fische.

In Zusammenarbeit mit der für die Betreuung der Bundeswasserstraße Oder zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) solle die Landesregierung die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zur Erreichung des guten Zustandes der Oder in Hinblick auf die Hydromorphologie forcieren und in diesem Kontext die Umsetzung des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ an der Oder voranbringen, heißt es in dem nun beschlossenen Antrag.

Der Brandenburger Umweltminister warnte mit Blick auf die Ursachensuche vor vorschnellen Einschätzungen. Das abschließende Ergebnis der internationalen Expertenkommission liege noch nicht vor und solle bis zum 30. September vorgestellt werden. „Wir wissen nämlich nicht, ob andere Stoffe auch noch Auswirkungen haben“, sagte Vogel. „Es wurden ja beispielsweise auch Pestizide in einem nennenswerten Ausmaß gefunden.“ Allerdings gehe die Landesregierung auch davon aus, dass sich die Spur auf die Goldalge verdichten werde. (dpa/EUWID)...

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