BUND fordert bis 2034 vollständigen Ausstieg aus bodenbezogener Klärschlammverwertung

Neues Positionspapier „Klärschlamm – Nährstoffquelle und Schadstoffsenke“

Die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm sollte zum Schutz des Bodens vor Schadstoffen auch für Schlämme aus kleineren Kläranlagen der Größenklassen 1 bis 4a bis 2034 vollständig beendet werden. Das fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in seinem aktuellen Positionspapier „Klärschlamm – Nährstoffquelle und Schadstoffsenke“. Die Kompostierung und die Vererdung von Klärschlämmen kleiner Kläranlagen der Größenklasse 1 ohne industrielle Indirekteinleiter sowie Pflanzenkläranlagen sollten vom Verbot der bodenbezogenen Verwertung ausgenommen sein. In diesem Fall spricht sich die Umweltorganisation dafür aus, die Anforderungen der „Qualitätssicherung im Landbau“ (QLA) einzuhalten.

Das Positionspapier gibt den Stand der aktuellen Diskussion um die Verwertung und Entsorgung von Klärschlamm sowie die Rückgewinnung von Phosphor wieder. Darin weist der BUND darauf hin, dass Klärschlamm einerseits eine Schadstoffsenke ist und andererseits wertvolle Nährstoffe enthält. Die Herausforderung einer umweltgerechten Verwertung von Klärschlamm liege darin, vor- und nachsorgenden Umweltschutz so miteinander zu kombinieren, dass insbesondere die wertvollen Inhaltsstoffe des Klärschlamms so genutzt werden, dass seine umweltgefährdenden Bestandteile nicht verbreitet werden.

Zudem stelle sich die Frage, wie die Wertstoffe im Kreislauf geführt werden können. In seinem Positionspapier nimmt der BUND auch eine Bewertung der Verwertungsverfahren vor.

Informieren Sie sich weiter über die Forderungen des BUND.......

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