DStGB: Hochwasserschutz muss länderübergreifend koordiniert werden

„Keine rein kommunale, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Die Länder müssen nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) gemeinsame Hochwasserschutzkonzepte erarbeiten beziehungsweise bereits bestehende Konzepte weiter verbessern. Es sei grundsätzlich sinnvoll, länderübergreifend in Flusseinzugsgebieten unter Einbeziehung der betroffenen Städte und Gemeinden zu handeln, schreibt der DStGB in seiner aktuellen Position mit dem Titel „Schutz vor Hochwasser - Extremwetterereignissen wirksam begegnen“.

Städte und Gemeinden müssten sich immer häufiger und ohne längere Vorwarnzeiten auf Extremwetter- und Starkregenereignisse sowie deren schlimme Folgen einstellen, so der DStGB. Gerade bei vorangegangenen Dürreperioden könnten Starkniederschläge in den Sommermonaten zu einer großen Gefahr werden, wie die starkregenbedingte Flutkatastrophe vom Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verdeutlicht hätten.

Auf Länderebene müsse vor allem eine Zusammenarbeit bei der Festlegung und Umsetzung von Hochwasser-Aktionsplänen und auch die dezentrale Rückhaltung von Hochwasser über die Landesgrenzen hinweg sichergestellt werden. Bereits bestehende Organisations- und Kommunikationsstrukturen müssen überprüft werden, heißt es in dem Positionspapier.

Kommunen benötigen
finanzielle Unterstützung

Der Hochwasserschutz sei aber keine alleinige kommunale, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es sei daher wichtig, dass Bund und Länder die Kommunen in der Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen vor Ort auch in Zukunft finanziell unterstützen und das Vorgehen – über Ländergrenzen hinweg – koordinieren.

Wertvolle Hilfestellung bei der Stadtplanung und auch der Vorbereitung von Schutzmaßnahmen könnten Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten leisten, heißt es weiter. Bund und Länder müssten daher die Kommunen bei der Erstellung von Gefahrenkarten operativ und finanziell unterstützen; gleichzeitig sollten sie auch über die Erarbeitung eigener übergeordneter Gefahrenkarten nachdenken.

Planungs- und Genehmigungsverfahren effektiver
und praxisgerechter ausgestalten

Nach Auffassung des DStGB gilt es zudem, Planungs- und Genehmigungsverfahren effektiver und praxisgerechter auszugestalten. Maßnahmen, die explizit dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und auch dem Wiederaufbau nach Naturkatastrophen dienen, sollten etwa von der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung generell freigestellt werden, heißt es in dem Positionspapier. Ein Blick in die Planungspraxis zeige, dass Verfahren zur Genehmigung und Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen beziehungsweise der Hochwasser- und Starkregenvorsorge sehr zeitintensiv sein könnten. Maßnahmen, wie etwa ein verbesserter Wasserrückhalt, neue Retentionsräume, Deichbau oder auch das Neuerrichten sonstiger kommunaler Infrastruktur in über- schwemmungsgefährdeten Bereichen seien aufgrund komplexer Genehmigungs- und auch Klageverfahren gegen die jeweiligen Bauvorhaben häufig nur schwer umzusetzen. Dies könne die Sicherstellung eines effektiven Hochwasserschutzes in Städten und Gemeinden gefährden.  

Stadtentwicklung und Bauleitplanung müssen Schutz vor Extremwettern stärker berücksichtigen

Die Stadtentwicklung und die kommunale Bauleitplanung müssen nach Auffassung des DStGB die Hochwasservorsorge und den Schutz vor Extremwettern noch stärker berücksichtigen. Das betreffe bei der Planung und Erschließung neuer Baugebiete etwa eine angemessene Dimensionierung von Kanalsystemen sowie ausreichende Rückhalteräume für das Wasser. Wichtige Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, Feuerwehren, Schulen und Kindergärten sollten außerhalb von Tallagen angesiedelt werden. Dazu biete sich die Erarbeitung integrierter kommunaler Hochwasserschutzkonzepte in Abstimmung mit Nachbarkommunen sowie den jeweiligen Ländern an, die eine Gewässerentwicklungsplanung, Katastrophenschutz-Einsatzpläne, Optimierung des technischen Hochwasserschutzes in den Kommunen sowie gezielte Öffentlichkeitsarbeit beinhalten.

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