Hessen will verstärkt Regenwasser für Gartenbewässerung und Toilettenspülung nutzen

Bau einer Zisterne kann bei Neubauten vorgeschrieben werden

In Hessen soll verstärkt Niederschlagswasser für die Gartenbewässerung und zur Toilettenspülung genutzt werden. Dazu hat das Landes-Umweltministerium gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Muster-Zisternensatzung veröffentlicht. So könne der Wasserhaushalt geschont und die Kanalisation bei Starkregen entlastet werden, teilte das Ministerium mit. Die Muster-Zisternensatzung für Kommunen sei ein weiterer Baustein der Umsetzung des Maßnahmenplans Trockenheit und Dürre. Sie ist eine von vierzehn Akut-Maßnahmen des Maßnahmenplans, der wegen der aktuellen Trockenphase den Klimaplan und den Zukunftsplan Wasser ergänzt.

„Wer Regenwasser speichert und nutzt, kann einen wichtigen Beitrag zum ökologischen und verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser leisten“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne). Auch wenn die letzten Wochen in Hessen eher nass und bewölkt gewesen seien, habe die Klimakrise zu Beginn des aktuellen Sommers und in den trockenen Sommern der Vorjahre gezeigt, dass selbst Hessen als wasserreiches Land nicht vor regionaler Dürre und örtlichem Wassermangel geschützt sei. „In einigen Kommunen stehen die Wasserampeln weiterhin auf gelb. Umso wichtiger ist der sorgsame Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser.“

Muster-Zisternensatzung für
rechtssicheres Vorgehen

Kommunen könnten mit einer Zisternensatzung für Neubauvorhaben oder bei grundlegenden Umbauten den Bau einer Zisterne und die Nutzung des Niederschlagswassers vorschreiben. Damit dies rechtssicher gelingen könne, sei in Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen eine Muster-Zisternensatzung erstellt und den Kommunen zur Verfügung gestellt worden. Zusätzlich seien noch ergänzende Erläuterungen formuliert worden, die die Umsetzung in den Kommunen erleichtern sollen.

Vorschlag: Verpflichtung für
Auffangfläche von mehr als 50 m2

Die Muster-Satzung nennt dabei als Grenze der Verpflichtung ein Gebäude oder Gebäudeteil mit einer neuen Auffangfläche von mehr als 50 m². Der Gemeinde steht es den Erläuterungen zufolge im Rahmen ihres satzungsgeberischen Ermessens frei, weitere oder abweichende Voraussetzungen festzulegen. Die Mindestgröße des nutzbaren Zisternenvolumens beträgt laut Muster-Zisternensatzung 40 Liter pro m² angeschlossene Auffangfläche; die Mindestgröße des nutzbaren Zisternenvolumens kann aber auch abweichend von der vorgeschlagenen Bemessungsvorgabe auf einen anderen Wert, etwa 25 oder 60 l/m² angeschlossene Auffangfläche, und/oder auf eine konkrete, bezugslose Mindestgröße, etwa zwei m³, festgesetzt werden. Ziel der Satzung sei die Schonung des Wasserhaushaltes und die Entlastung von Abwasseranlagen durch die Errichtung von Niederschlagswassernutzungsanlagen, heißt es in dem Text.

Weniger Verbrauchsspitzen

Regenwasser, das über Dachflächen gesammelt wird, kann für verschiedene Einsatzzwecke – beispielsweise zur Toilettenspülung oder zur Gartenbewässerung – als Betriebswasser verwendet werden, erläutert das Umweltministerium. Durch die Speicherung und die Verwendung von Regenwasser anstelle von Trinkwasser in all jenen Bereichen, wo keine Trinkwasserqualität erforderlich ist, könne der Trinkwasserverbrauch deutlich verringert werden. „Eine Diversifizierung der Wasserressourcen erlaubt es Kommunen, ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Trockenperioden und ihre Versorgungssicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus kann die Kanalisation bei Starkregenereignissen durch die Pufferwirkung des Rückhaltevolumens von Zisternen entlastet werden“, sagte Hinz. Indem der Trinkwasserverbrauch vor allem während Trocken- und Hitzeperioden verringert wird, gebe es weniger Verbrauchsspitzen, und wertvolle Grundwasserressourcen können geschont werden.

Kommunen können flexibel
zwischen verschiedenen
Nutzungsmöglichkeiten wählen

Johannes Heger, Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB), erklärte, die Kommunen könnten sich dabei flexibel für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten entscheiden, von der reinen Regennutzung zur Gartenbewässerung bis hin zur inhäusigen Brauchwassernutzung. Dies ermögliche ihnen eine bedarfsgerechte Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. „Vor dem Hintergrund des hohen Wertes des immer knapper werdenden Gutes Wasser ist es wichtig und richtig, dass das Land und die Kommunen ihre Kräfte bündeln und gemeinsam Wege aufzeigen sowie Vorschläge unterbreiten, diese Ressource sinnvoll und sparsam zu bewirtschaften“, sagte der Direktor des Hessischen Städtetages, Stephan Gieseler.

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