Klimaanpassungsgesetz verlangt Strategie mit Zielen auch für den Wasserhaushalt

Kabinett beschließt Regierungsentwurf

Einen strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland möchte die Bundesregierung mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) schaffen, das heute vom Bundeskabinett beschlossen worden ist. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Länder beauftragt werden, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gemeinden und Kreise zu sorgen, teilte das Bundesumweltministerium (BMUV) mit. Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung mit dem Gesetz dazu, bis Ende 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, die unter anderem das Handlungsfeld Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft beinhaltet.

Die erste Klimaanpassungsstrategie in neuer Form soll dem BMUV zufolge allerdings bereits bis Ende 2024 von der Bundesregierung beschlossen werden. Der in dem Gesetz vorgegebene Rahmen soll es ermöglichen, alle Anstrengungen für die Klimaanpassung auf allen Ebenen zu koordinieren und über alle Handlungsfelder hinweg voranzubringen. Ziel sei es, dass künftig auf allen föderalen Ebenen Konzepte zur Klimaanpassung erarbeitet werden, um mit einer systematischen Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplanung die erforderlichen Schritte für eine flächendeckende Klima-Vorsorge in Deutschland zielgerichtet anzugehen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte, schon heute verursache die Klimaerhitzung in Deutschland und Europa enorme Schäden. Hitze und Dürre, Starkregen und Hochwasser – Wetterextreme würden in Zukunft häufiger und zwingen zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Das bundesweite Klimaanpassungsgesetz schaffe erstmals einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen.

Lokale Risikoanalysen
und Anpassungspläne

Für eine wirkungsvolle Vorsorge sollen dem Gesetz zufolge möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf der Grundlage von Risikoanalysen erstellt werden. Die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen, dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden – mit Bezug zu Gebieten der Gemeinden und Kreise – und dem Bund zu berichten, wie viele Gemeinden und Kreise entsprechende Konzepte haben. Die Länder haben nach dem Entwurf bei der Ausgestaltung der Klimaanpassungskonzepte auf lokaler Ebene viele Spielräume und können etwa bestimmen, dass diese nur für Gebiete von Gemeinden über einer bestimmten Einwohnerschwelle zu erstellen sind. In den Klimaanpassungskonzepten sind relevante Planungen und sonstige Grundlagen – wie etwa bestehende Hitzeaktionspläne, Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten – zu berücksichtigen.

Vorsorgende
Klimaanpassungsstrategie des Bundes

Die Bundesregierung soll mit dem Gesetz verpflichtet werden, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, die regelmäßig aktualisiert und fortlaufend umgesetzt wird. Damit werde die bestehende Deutsche Anpassungsstrategie weiterentwickelt. Künftig ließen sich mit konkreten messbaren Zielen Maßnahmen und Instrumente zielgenauer ausrichten, so das BMUV. In die vorsorgende Klimaanpassungsstrategie sind laut dem Gesetz unter anderem das Cluster Wasser mit den Handlungsfeldern  Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft, Küsten- und Meeresschutz und Fischerei sowie das Cluster das Cluster Land und Landnutzung unter anderem mit den Handlungsfeldern Boden und Landwirtschaft aufzunehmen.

Klimaanpassung in Planungen und
Entscheidungen zu berücksichtigen

Träger öffentlicher Aufgaben haben nach dem Gesetzentwurf bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen. Die Träger öffentlicher Aufgaben sollen auch darauf hinwirken, dass sie im Rahmen von Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich bereits versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für deren Nutzung notwendig ist, in den natürlichen Bodenfunktionen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist, wiederherstellen und entsiegeln.

UMK diskutiert über
verlässliche Finanzierung

Im Rahmen des Förderprogramms der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) öffnet das BMUV nach eigenen Angaben voraussichtlich im Herbst 2023 neue Förderfenster zum „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ und zu „Innovativen Modellprojekten“. Damit setze das Ministerium vor allem auf naturbasierte Lösungen, die Synergien zwischen Klimaanpassung und Klimaschutz schaffen.

Allerdings müsse sich der Bund aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes derzeit auf die temporäre und punktuelle Förderung von Modellvorhaben beschränken. Für eine wirkungsvolle Klimaanpassung sei eine dauerhafte gemeinsame Finanzierung erforderlich. Eine Option dafür sei eine neue Gemeinschaftsaufgabe, die im Grundgesetz verankert werde. Derzeit diskutierten Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK) die Möglichkeiten, die der Bund durch ein finanzverfassungsrechtliches Gutachten prüfen lassen werde.

Nach dem Beschluss durch das Kabinett liegt der Entwurf für ein Klimaanpassungsgesetz als Nächstes dem Bundesrat und dem Bundestag zu Befassung und Verabschiedung vor, so das BMUV. Ziel sei es, dass das Gesetz sechs Monate nach Verkündung im Jahr 2024 in Kraft treten kann. Weitere gesetzliche Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaanpassung sollten in anderen Rechtsbereichen, etwa im Baugesetzbuch, Bodenschutz- oder Wasserhaushaltsrecht, in getrennten Gesetzgebungsverfahren erfolgen.

VKU: Mehr Sicherheit für Planungen der kommunalen Wasserwirtschaft

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetzes begrüßt. „Endlich bekommt Klimaanpassung einen rechtlichen Rahmen, sodass die kommunale Wasserwirtschaft mehr Sicherheit für ihre Planungen und Investitionen in Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bekommt“, erklärte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer VKU. Der Entwurf lege erstmals bundesweit einheitliche Vorgaben für Planungen und Maßnahmen der Klimaanpassung fest und sorge für eine bessere Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. „Egal ob Starkregen oder Trockenheit: Der Klimawandel wartet nicht und fordert rasch weitere Anstrengungen in allen Sektoren, um gemeinsam unsere Resilienz zu verbessern“, sagte Liebing.

Im Hinblick auf die Finanzierung von Maßnahmen bestehe dringender Handlungsbedarf bei Bund und Ländern, denn es kämen in den nächsten Jahren immense Kosten für die Klimaanpassung auf die Kommunen zu. Der VKU fordert die Verankerung der Klimaanpassung in einer Gemeinschaftsaufgabe, aus der die kommunale Wasserwirtschaft auf Fördermittel für die Bewältigung dieser Aufgabe zugreifen könne. Nur so können steigende Entgelte für die Bürgerinnen und Bürger durch die notwendigen zusätzlichen Investitionen abgefedert werden. Außerdem müssen Planungs- und Genehmigungsverfahren für wesentliche Infrastrukturvorhaben der Wasserwirtschaft zur Klimaanpassung deutlichbeschleunigt werden, fordert der Verband.             

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