Klimaschutzgesetz-Novelle: Niedersachsen nimmt Klimafolgenanpassung als Ziel auf

Einsetzung eines Klimarates, Bestellung von Klimaschutzbeauftragten

Der Landtag von Niedersachsen hat am 11. Dezember 2023 die Novelle des Landesklimaschutzgesetzes verabschiedet. „Weil wir trotz aller Anstrengungen im Klimaschutz schon jetzt die Folgen nicht mehr aufhalten können, wird auch der immer wichtigere Bereich der Klimafolgenanpassung wie Deicherhöhungen und Schutz vor Starkregenereignissen als Zielsetzung aufgenommen“, berichtete Klimaschutzminister Christian Meyer (Grüne) anlässlich der Beschlussfassung.

Mit der Novelle werden laut Meyer die Anforderungen an kommunalen Klimaschutz in Niedersachsen durch das Land finanziell und organisatorisch besser unterstützt und gestärkt. Die bereits bestehenden Pflichtaufgaben werden erweitert um die Vorgabe für alle Landkreise und kreisfreien Städte, ein Klimaschutzmanagement einzuführen und damit auch eine Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen organisatorisch zu gewährleisten. Klimaschutz ist in Niedersachsen damit kommunale Pflichtaufgabe und wird vom Land auch dauerhaft finanziell unterstützt.

Nach Angaben des Ministeriums finanziert das Land ab dem 1. Januar 2024 mit insgesamt 11,7 Mio. Euro pro Jahr die kommunale Wärmeplanung und das Erstellen von Klimaschutzkonzepten in den Kommunen.

Erfahren Sie weitere Inhalte der Novelle........

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