Lage eines Schutzgebiets an Straße ändert nichts an Schutzfähigkeit des Grundwassers

BayVGH betont Vorrang einer gesicherten Wasserversorgung

|
|

Straßen, die an einem Wasserschutzgebiet verlaufen, bergen zwar ein latentes Unfallrisiko, ändern aber nichts an der Verwendbarkeit des gewonnenen Trinkwassers. Diese Feststellung hat der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Urteil getroffen, mit dem er Normenkontrollanträge gegen eine ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -