Niedersachsens Regierungsfraktionen wollen mit Biber-Management Konflikte entschärfen

Ansprechpersonen und Handlungsoptionen sollen zur Verfügung stehen

Niedersachsens Regierungsfraktionen SPD und Grüne wollen mit einem Handlungskonzept für den Umgang mit den Bibern Konflikte möglichst in frühen Stadien entschärfen. Es gelte, einen Ausgleich zwischen Schutzverpflichtungen und Landnutzungsinteressen zu erwirken, heißt es in einem Antrag der beiden Fraktionen (Drucksache 19/882), den die Grünen für eine erste Beratung in den Landtag eingebracht haben. Modellregionen an Elbe, Ems und Leine, die bereits mehrjährige Erfahrungen im Umgang mit den Nagern vorweisen, könnten Schwerpunktregionen für Beratungsstellen werden.

Ein landesweiter Rahmen erhöhe die Rechtssicherheit und Transparenz der notwendigen einzelfallspezifischen Vorgehensweisen unter Einbeziehung spezieller örtlicher Sachkunde, heißt es in dem Antrag, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, ein landesweites Biber-Monitoring aufzubauen. Gemeinsam mit den Betroffenen, wie z. B. den Unteren Naturschutzbehörden, Unterhaltungsverbänden und den Anliegenden der Gewässer sei zeitnah ein Konzept für den Umgang mit dem Biber zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen, damit die Flächen- und Gewässernutzung mit dem Artenschutz optimal in Einklang gebracht werden könne. Unter dem Vorbehalt, dass finanzielle Mittel vorhanden sind, sollten den Unteren Naturschutzbehörden, Unterhaltungsverbänden und Anliegern Beratungsangebote, fachkompetente Beratungsstellen und Ansprechpersonen zur Verfügung gestellt werden.

Biber sorgt für Rückhalt des
Wassers in der Landschaft

Der Biber schaffe in dem von ihm gestalteten Gebiet auch Lebensraum für viele weitere Tier- und Pflanzenarten. Außerdem sorge der Biber für einen Rückhalt des Wassers in der Landschaft und die Neubildung von Grundwasser. Somit könne der Biber einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der vielfältigen Ziele des Naturschutzes, aber auch der der europäischen Wasserrahmrichtlinie und des Hochwasserschutzes leisten, heißt es in dem Antrag.

Vernässung und
Hochwassergefahren möglich

Die wasserbaulichen Maßnahmen des Bibers könnten in einigen Regionen allerdings im Konflikt mit der durch den Menschen gestalteten und bewirtschafteten Kulturlandschaft stehen, denn die Umgestaltung der Gewässer verändere die Abflussverhältnisse. Dadurch könne es zum Rückstau, zur Vernässung von Nutzflächen und auch zu Hochwassergefahren kommen.

Vor diesem Hintergrund sollten die Gewässer-Unterhaltungspflichtigen vorausschauend agieren und, wo erforderlich, mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Regulierung der Entwässerung entwickeln und umsetzen. Die Maßnahmen sollten durch Fachpersonal der Unterhaltungspflichtigen in enger Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden ausgeführt werden. Was im Einzelnen sinnvoll und erforderlich ist, könne nur vor Ort entschieden werden.

Daher ist es dem Antrag zufolge wichtig, Betroffenen konkrete Ansprechpersonen und Handlungsoptionen zur Verfügung zu stellen. Die Fraktionen verweisen darauf, dass es in Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt bereits Konzepte für ein Bibermanagement gibt - mit Aufgaben wie beispielsweise Beobachtung und Erfassung von Biberrevieren, Aufklärung durch Öffentlichkeitsarbeit, Erarbeitung und Begleitung von Maßnahmen sowie Lösungen zur Entschärfung von Biber-Konflikten.  

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