Nitratinitiative fordert zeitnahe Verabschiedung des Düngegesetzes

„Novelle des Düngegesetzes seit einem Jahr ohne Fortschritt“

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Vor einem Jahr hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes vorgelegt. Seitdem sei in der Abstimmung im Deutschen Bundestag kein Fortschritt zu verzeichnen, kritisiert die Nitratinitiative, der die Organisationen und Verbände Aktion Agrar, BDEW, DNR, DUH, Global Nature, Greenpeace, Grüne Liga, NABU, ver.di und WWF angehören. Die ursprünglich für den März geplanten Beratungen im Bundestag zum Düngegesetz waren von der Bundesregierung ausgesetzt worden.

Die Verbände der Nitratinitiative fordern eine zeitnahe Verabschiedung des Düngegesetzes und damit die Einhaltung der Zusage Deutschlands für den Gewässerschutz. Damit würde deutlich, dass sich die Bundesregierung an die gegenüber der EU-Kommission gemachten Zugeständnisse hält und ihre Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Nitrat-Richtlinie ernst nimmt. Die Nitratinitiative betont, dass allgemeines Ziel des Düngegesetzes die deutliche Reduzierung der Nitrateinträge, die Unterstützung umweltfreundlich wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe und die Stärkung des Verursacherprinzips sei. Dazu gehöre auch das gegenüber der EU-Kommission zugesagte Wirkungsmonitoring der Stoffeinträge. 33 Jahre nach dem Inkrafttreten der Nitrat-Richtlinie sei es nicht nachvollziehbar, dass Deutschland nicht in der Lage sei, deren Vorgaben vollständig einzuhalten und umzusetzen.

26,7 Prozent der Messstellen
überschreiten Grenzwert

Nach wie vor überschreiten 26,7 Prozent der Messstellen des repräsentativen Grundwassermessnetzes in Deutschland im Mittel Konzentrationen größer als 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser, so die Initiative. Die Nitrat-Richtlinie der EU fordert an allen Messstellen Konzentrationen von unter 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Ohne Gesetzesfortschritt verstoße Deutschland mit dem fehlenden Wirkungsmonitoring weiter gegen die EU-Nitrat-Richtlinie.

Gefahr eines neuen
Vertragsverletzungsverfahrens

Die Novelle des Gesetzes wäre nach Darstellung der Nitratinitiative der erste Schritt, um ein zentrales Versprechen der Vorgängerregierung an die EU-Kommission aus dem Jahr 2020 umzusetzen, mit dem damals Strafzahlungen in Millionenhöhe wegen Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie abgewendet wurden. Da diese Zusage nach vier Jahren immer noch nicht umgesetzt sei, bestehe die Gefahr, dass die EU-Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Aufgrund der sich über die Jahre summierenden Versäumnisse im Wasserschutz könnte diese Strafzahlung noch höher ausfallen als im letzten Vertragsverletzungsverfahren.

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