Nordrhein-Westfalen hat sein Gebührenrecht an die geänderte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW zur Kalkulation von Abwassergebühren angepasst. Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“, das der Landtag mit von den Fraktionen der CDU und der Grünen eingebrachten Änderungen beschlossen hat, wird der Landesregierung zufolge die durch die OVG-Entscheidung vom 17. Mai 2022 (Aktenzeichen 9 A 1019/20) geschaffene Rechtsunsicherheit beseitigt und das Gebührenrecht weiterentwickelt. Grundlegende Regelungen zu kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen seien nun unmittelbar im Gesetz zu finden....
Nordrhein-Westfalen: Landtag beschließt Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts
Gebührenrecht an geänderte Rechtsprechung des OVG angepasst
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