NRW will bestehende Ausnahmen bei der Wasserabgabe derzeit nicht abschaffen

Land erhebt Entgelt bereits seit dem Jahr 2004

Die Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen soll anders als in Rheinland-Pfalz auch weiterhin keine Wasserabgabe zahlen, wenn sie Grund- und Oberflächenwasser zur Bewässerung nutzt. Das hat das Landesumweltministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitgeteilt. Anlass war eine Entscheidung der rheinland-pfälzischen Regierung, die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser durch die Land- und Forstwirtschaft ab dem Jahr 2024 kostenpflichtig zu machen.

Das Kabinett in Mainz hatte dazu jüngst eine Gesetzesinitiative zum so genannten Wasserentnahmeentgelt beschlossen. Eine Streichung von Entgeltbefreiungstatbeständen des nordrhein-westfälischen Wasserentnahmeentgelt-Gesetzes sei derzeit nicht geplant, erklärte ein Sprecher des Ministeriums in Düsseldorf.

Das Land Nordrhein-Westfalen erhebt die Wasserabgabe für die Wasserentnahme aus Gewässern schon seit Februar 2004. Die Abgabe soll einen Anreiz bieten, Wasser wirtschaftlich einzusetzen. Zahlen müssen sie etwa Wasserversorger, Firmen oder Kraftwerksbetreiber. Dagegen ist etwa die Land- und Forstwirtschaft befreit. Auch bei der Nutzung als Löschwasser oder wenn mit dem Wasser Kanäle schiffbar gehalten werden sollen, ist keine Abgabe fällig. Der Ministeriumssprecher verwies darauf, dass viele Oberflächengewässer in den langanhaltenden Trockenphasen der Jahre 2018 bis 2020 und erneut 2022 vermehrt Niedrigwasser geführt hätten – mit starken ökologischen Belastungen. Die zuständigen Behörden hätten daraufhin Verfügungen erlassen, die Entnahmen untersagt hätten.

Lesen Sie hier, was das Land Schleswig-Holstein beim Thema Wasserentnahme plant und wie es in anderen Bundesländern geregelt ist......

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