E-Paper 24/2023

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Themen der Printausgabe

Detaillierte Themenübersicht Ausgabe 24/2023

Die Europäische Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Damit sind die drohenden sehr hohen Strafzahlungen vom Tisch, teilten die Bundesministerien für Umwelt (BMUV) und für Landwirtschaft (BMEL) gemeinsam mit. Die Entscheidung der EU-Kommission bestätige, dass die Bundesregierung den richtigen Weg eingeschlagen habe, was zukunftsfeste Düngeregeln angeht – mit Blick auf Umwelt, Wasser und Höfe. „Es war ein sehr langer Weg, mit schwierigen Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Bund, den Bundesländern, den Landwirtinnen und Landwirten, der Wasserwirtschaft und den Umweltverbänden“, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) erklärte, die Einstellung sei ein Etappenziel und nicht das Ende. „Jetzt geht es darum, mit zukunftsfesten Düngeregeln unsere Umwelt zu schützen und der Landwirtschaft Verlässlichkeit zu geben.“

Die Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen soll anders als in Rheinland-Pfalz auch weiterhin keine Wasserabgabe zahlen, wenn sie Grund- und Oberflächenwasser zur Bewässerung nutzt. Das hat das Landesumweltministerium klargestellt. Eine Streichung von Entgeltbefreiungstatbeständen des nordrhein-westfälischen Wasserentnahmeentgelt-Gesetzes sei derzeit nicht geplant, erklärte ein Sprecher des Ministeriums in Düsseldorf. Im Gegensatz dazu hatte das rheinland-pfälzische Kabinett unlängst eine Gesetzesinitiative zum Wasserentnahmeentgelt beschlossen.

Weitere Inhalte dieser Ausgabe sind unter anderem:

• Umweltstaatssekretär Manz weist im Ahrtal auf Bedeutung von Auenlandschaften hin

• Kali-Abwässer: K+S sieht Fortschritte, Naturschützer sind skeptisch

• Regenwasseranschluss muss nicht so dicht sein wie ein Schmutzwasseranschluss

• Wasserpflanzen sind unverzichtbar für das Ökosystem, erfordern aber gutes Management

Ausgabe 24/2023 | 13.06.2023