P-Rückgewinnungspflicht: Viele offene Fragen zur fristgerechten Umsetzung der AbfKlärV

„Halbzeit oder Stillstand?“ als zentrale Frage auf Berliner Klärschlammkonferenz

Viele Akteure der Abwasser- und Entsorgungswirtschaft sind unsicher darüber, wie sie die Anforderungen der 2017 novellierten Klärschlammverordnung (AbfKlärV) mittelfristig umsetzen. So bleiben im Zusammenspiel der gesetzlichen Regelungen und insbesondere im Hinblick auf die ab 2029 verpflichtende Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen größerer Kläranlagen viele Fragen offen. Diese Unklarheiten führen vielerorts zu einem Investitionsstau und einer wachsenden Skepsis, ob der angestrebte Zeitplan noch einzuhalten ist. Das wurde auf der diesjährigen 6. Berliner Klärschlammkonferenz deutlich. Von vielen Seiten wird ein offener Dialog und engagiertes Handeln gefordert, um klare Rahmenbedingungen zu schaffen und eine flächendeckende Kreislaufführung von Phosphor zu ermöglichen.

„Im Moment bewegen wir uns, was die Phosphorrückgewinnung angeht, auf verdammt dünnen Eis“, sagte Rainer Könemann von Hansewasser Bremen. Es seien in der Klärschlammentsorgung drastisch sinkende Preise zu beobachten. Dies liege zum einen an einer hohen Nachfrage der Landwirtschaft nach Klärschlammdünger und zum anderen an dem Weiterbetrieb der Kohlekraftwerke, die Klärschlamm mitverbrennen. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine habe sich im Düngemarkt sehr viel bewegt.

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