Potenziale der Wasserkraft müssen nach der EEG-Novelle neu bewertet werden

Neues Gutachten im Auftrag des Wasserkraftverbandes Mitteldeutschland

Die Potenziale der Wasserkraft müssen neu bewertet werden, auch unter dem Aspekt, dass womöglich überholte und überarbeitungsbedürftige Analysen der Bundesländer keine Potenziale vorsehen. Diese Schlussfolgerung zieht ein Gutachten, das die Prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft aus Leipzig im Auftrag des Wasserkraftverbandes Mitteldeutschland erstellt hat. Es befasst sich mit den Auswirkungen der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 auf die Wasserkraft.

Im Juli 2022 wurde der § 2 des EEG geändert, der nun besagt, dass der Bau und Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen – und damit auch von Anlagen der Wasserkraft – im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen (EUWID 28.2022). Laut dem Gutachten muss die neue Gewichtungsvorgabe des § 2 EEG in allen Ermessens- und Abwägungsentscheidungen behördlicherseits miteinbezogen und geachtet werden, was zu einem erheblichen Anschub in den Vorhaben rund um die Erneuerbaren führen müsse. § 2 EEG dürfte sich insgesamt äußerst positiv auswirken bei der Neuerrichtung, Reaktivierung und Modernisierung von Anlagen.

Lesen Sie hier die Forderungen des Wasserkraftvebandes, die sich aus dem Gutachten ergeben.......

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -