In Rheinland-Pfalz werden Überschwemmungsgebiete (ÜSG) künftig für Gebiete festgesetzt, in denen mindestens ein Hochwasserereignis zu erwarten ist, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt (HQ100). Liegen neue Erkenntnisse vor, kann ein Überschwemmungsgebiet auch ohne förmliches Verfahren vorläufig gesichert werden, wie es am 4. Oktober 2021 für die Ahr erfolgt ist. Das ist Bestandteil des Sieben-Punkte-Plans zur Verbesserung der Hochwasservorsorge, den Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) gestern vorgestellt hat....
Rheinland-Pfalz stellt Sieben-Punkte-Plan zur Verbesserung der Hochwasservorsorge vor
Optimierung bei Risikokarten, Information und beim Pegelnetz vorgesehen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels