Der Einsatz von Biokohle aus Rückständen der Pyrolyse von Klärschlämmen ist als Dünger in der Landwirtschaft nicht zulässig. Sowohl im deutschen als auch im europäischen Recht sei eine Zulassung ausgeblieben, schreibt das rheinland-pfälzische Umweltministerium in einer Antwort auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Martin Brandl (Drucksache 18/7301).
Auch der Wissenschaftliche Beirat für Düngefragen und das Verwaltungsgericht Koblenz hätten sich gegen den Einsatz ausgesprochen. Nach Kenntnis des Ministeriums bestehen gegenwärtig auch keine Initiativen, die Rückstände aus der Pyrolyse von Klärschlämmen als Dünger zuzulassen.
Weitere Einzelheiten zur Antwort des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums auf die Anfrage der CDU-Fraktion im Mainzer Landtag finden Sie hier......