SDG 6: Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum nachhaltigen Umgang mit Wasser

Die Halbzeitbilanz der Vereinten Nationen zum Nachhaltigkeitsziel SDG 6 „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung“ nimmt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Anlass für eine Kleine Anfrage (Drucksache: 20/9909). Darin wollen die Abgeordneten u.a. erfahren, welche Rolle „ein nachhaltiger Umgang mit Wasser als Umweltrisiko im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“ spielt.

Gefragt wird, welchen Stellenwert die Bundesregierung SDG 6 bemisst und inwiefern sie sich für einen UN-Sondergesandten für Wasser einsetzt. Die Unionsfraktion will wissen, was die Bundesregierung von einem wissenschaftlichen Gremium für Wasser analog zum Intergouvernmental Panel on Climate Change (IPCC) für den Klimaschutz auf UN-Ebene hält.

Die Fragesteller erkundigen sich, ob die Regierung die Auffassung des IPCC teilt, dass der Zugang zu WASH (water, sanitation and hygiene) eine „low-regret“ Maßnahme zur Stärkung von Resilienz von Gemeinden gegen Klimafolgen darstellt. Eine weitere Frage lautet, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat, um einen intensiven nationalen und internationalen Dialog zum Thema SDG 6 mit der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und dem Privatsektor zu fördern und diese Akteure stärker in die internationalen Foren zu Wasser einzubinden.

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