Team von Forschenden bewertet Gesetz zur Naturwiederherstellung insgesamt positiv

Landwirtschaft profitiert von einem verbesserten Landschaftswasserhaushalt

Das Naturwiederherstellungsgesetz ist nach Auffassung eines internationales Teams von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter Leitung der Universität Duisburg-Essen insgesamt positiv zu bewerten. So profitiere die Landwirtschaft direkt von gesunden Böden und von einem verbesserten Landschaftswasserhaushalt - das zeige, wie sich die Ziele des NRL mit einem Nutzen für die Landwirtschaft verbinden lassen, teilte die Universität Duisburg-Essen mit. Das Team hat den Angaben zufolge untersucht, wie erfolgsversprechend das Nature Restoration Law (NRL), über das das Europäische Parlament Anfang 2024 endgültig abstimmen soll, ist.

Die Zusammenarbeit der Politik mit den Landnutzerinnen und Landnutzern, insbesondere mit der Landwirtschaft, sei ein erfolgsentscheidender Aspekt. Die Ziele der Landwirtschaft und der Renaturierung könnten miteinander verknüpft werden, so dass beide Seiten davon profitieren könnten. Die Autorinnen und Autoren kommen zu dem Schluss, dass ein Einsatz von Fördermitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) auch zur Zielerreichung des NRL entscheidend sein werde.

Gesetz definiert klare
Ziele und Zeitpläne

„Das NRL verfolgt viele erfolgsversprechende Ansätze und verdeutlicht, dass die EU Kommission von Erfahrungen mit ähnlichen Rechtsvorschriften gelernt hat. Ein zentraler Aspekt dabei: Mit der Konstruktion des NRL umgeht die EU-Kommission mehrere Fallstricke, die die Umsetzung europäischer Politiken und Verordnungen oft behindern", erklärte Prof. Daniel Hering von der Universität Duisburg-Essen, Erstautor der Studie. Die Verordnung definiere klare Ziele und Zeitpläne und lege die Umsetzungsschritte fest. Sie müsse zudem nicht, wie eine Richtlinie, formal in nationales Recht umgesetzt werden und spare damit Zeit.

Umsetzung in Mitgliedsstaaten
entscheidend für den Erfolg

Dennoch werde die konkrete Umsetzung auf der Ebene der Mitgliedsstaaten für den Erfolg des NRL entscheidend sein. „Während die Ziele des EU-Gesetzes genau definiert und verbindlich sind, müssen die Schritte zu ihrer Erreichung im Detail von den europäischen Ländern entschieden und durchgeführt werden, und die meisten von ihnen sind freiwillig“, erläuterte Prof. Josef Settele vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), einer der Autoren der Studie.

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bis 2030 wirkungsvolle Renaturierungsmaßnahmen zu ergreifen: bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen und bis 2050 in allen Ökosystemen, die einer Wiederherstellung bedürfen. Zentrale Punkte betreffen die Wiedervernässung entwässerter Moore sowie die Erholung von Bestäuberpopulationen. Bis 2030 müssen die EU-Länder mindestens 25.000 Flusskilometer in den natürlichen, frei fließenden Zustand versetzen.Das NRL wurde vom Umweltausschuss des EU-Parlaments gebilligt, nachdem Delegationen des Parlaments und des Rates den endgültigen Text verhandelt hatten.

Die Ausführungen des Teams sind am 14.12.2023 in der Fachzeitschrift Science veröffentlicht worden.   

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