Teilgenehmigung für Klärschlammverbrennung in Rostock: Umweltverbände legen Widerspruch ein

Umweltverbände haben Widerspruch gegen die Teilgenehmigung der Klärschlammverbrennungsanlage in Rostock eingelegt. Zum einen habe die Genehmigungsbehörde die Baugenehmigung noch vor Auslegung der Widerspruchsfrist erteilt, und zum anderen weiche das teilgenehmigte Unternehmenskonzept von dem Beschluss der Rostocker Bürgerschaft aus dem Jahr 2019 zum Bau der Anlage erheblich ab, ohne dass die Bürgerschaft erneut darüber entschieden habe, gaben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Verein Pro Recycling zur Begründung an.

Wie berichtet, hat die Gesellschafterversammlung der Klärschlammkooperation Mecklenburg-Vorpommern (KKMV) beschlossen, dass die Verbrennungsanlage im Rostocker Stadtteil Bramow mit einer Jahreskapazität von 50.000 Tonnen Klärschlamm-Originalsubstanz (OS) kleiner ausfallen soll als ursprünglich vorgesehen. Anfang 2022 plante die KKMV die neue Anlage noch mit einer Behandlungskapazität von 100.000 Tonnen Klärschlamm OS ab 2025.

Im Juli genehmigte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg eine Kapazität von 115.000 Tonnen Klärschlamm OS. Das entspricht weniger als 40.000 Tonnen Trockensubstanz (TS). An der Verkleinerung der Anlage werde festgehalten, versicherte ein Sprecher der Kooperation gegenüber EUWID. Im Einzugsgebiet des KKMV fallen allerdings rund 85.000 Tonnen Klärschlamm an. Die verbleibende Menge von bis zu 35.000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr, die in Rostock anfällt, soll ausgeschrieben werden, so die Kooperation. Die KKMV rechnet mit einer Investitionssumme von etwa 35 Mio. Euro.

Umweltverbände kritisieren Wegfall der dezentralen Trocknung

Der Wegfall der drei ursprünglich geplanten dezentralen Trocknungsanlagen in Schwerin, Grevesmühlen und Stavenhagen verhagele die Klima- und Wärmegewinnungsbilanz der Stadt Rostock, erklärten die Umweltverbände. Zudem sei unklar, wie sich das auf die Gebühren für die Rostockerinnen und Rostocker auswirkt.

Die neuen Pläne hätten zur Folge, dass die gesamte nicht vorgetrocknete und damit eine erheblich größere Klärschlammmenge angenommen, getrocknet und entsorgt werden müsse, was mit einem deutlich höheren Lkw-Verkehrsaufkommen in Rostock verbunden sei, erklärte die Sprecherin des BUND Rostock, Susanne Schumacher. „Das verringert die ursprünglich kalkulierte Wärmeenergieausbeute um 62 Prozent und macht eine Nutzung für das Fernwärmenetz fraglich.“ Somit könne die Verbrennungsanlage nicht mehr wie angedacht klimaneutral arbeiten, sondern werde zu einer zusätzlichen Treibhausgasquelle für Rostock, bemängelte Schumacher.

Umweltverbände: Ursprüngliche technische und wirtschaftliche Vorteile sind entfallen

Die Umweltverbände beziehen sich auf ein nicht näher spezifiziertes Gutachten, demzufolge die ursprünglichen technischen und wirtschaftlichen Vorteile des Projekts mit dem aktuellen Konzept weitestgehend entfallen sein sollen. Damit würden die Ziele des damaligen Bürgerschaftsbeschluss nahezu vollständig verfehlt. Darüber hinaus bescheinige das Gutachten gestiegene Investitionskosten, eine fehlerhafte Gebührenkalkulation und die rechtlich beschränkten Einwirkungsmöglichkeiten Rostocks auf das Unternehmenskonzept, da die Stadt selbst nicht Gesellschafterin sei.

Die Umweltverbände kritisieren weiterhin, dass die Stadt Rostock keine technischen und wirtschaftlichen Alternativen für die Klärschlammentsorgung geprüft habe, obwohl es klimafreundlichere Lösungen gebe. BUND, NABU und Pro Recycling verweisen etwa auf die Karbonisierung von Klärschlamm, bei der CO2 gebunden und pflanzenverfügbares Phosphor produziert werde. Das Endprodukt sei ein Carbonisat, das der Landwirtschaft und dem Gartenbau zur Verfügung gestellt werden könne, sagte der Sprecher von Pro Recycling, Markus von Stenglin. Organische Schadstoffe, Mikroplastik und Arzneimittelrückstände würden durch den thermischen Prozess unter sauerstoffarmen Bedingungen dagegen zerstört.

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