Trinkwasserversorger fordern, Geltungsbereich der Industrieemissionsrichtlinie zu erweitern

ERM-Koalition für Einbeziehung aller „besonders besorgniserregenden Stoffe“

Die in der ERM-Koalition organisierten Trinkwasserversorger in den großen europäischen Flusseinzugsgebieten von Donau, Elbe, Maas, Schelde, Ruhr und Rhein fordern, den Geltungsbereich der Industrieemissionsrichtlinie (IED) zu erweitern. Aus ihrer Sicht müssen alle „besonders besorgniserregenden Stoffe“ (SVHC) nach der REACH-Verordnung in den Geltungsbereich einbezogen werden, insbesondere sämtliche per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Das geht aus einer jetzt gemeinsam mit der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR) veröffentlichten Mitteilung hervor.

Demnach befassen sich derzeit EU-Parlament und Rat mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Revision der IED, im Parlament wurden Änderungsanträge eingereicht. Der Vorschlag sieht strengere Grenzwerte für Industrieeinleitungen und eine breitere Anwendung der „besten verfügbaren Techniken“ (BVT) vor. Begleitet wird der Vorschlag von einer Überführung des bisherigen Schadstoff-Registers (PRTR) in ein umfassenderes Industrieemissionsportal (IEP).

Kritik an Beschränkung auf große Anlagen

Die ERM-Koalition kritisiert die Beschränkung des Vorschlags auf große Anlagen, so dass etwa 80 Prozent der Emissionen/Einleitungen außerhalb des Geltungsbereichs lägen. Generell sollten aus ihrer Sicht nur solche Substanzen eingeleitet werden dürfen, für die eine Genehmigung erteilt wurde. Zudem sollten die Auswirkungen einer Einleitung auf Trinkwasserentnahmestellen flussabwärts bewertet werden. Generell dürfe die Offenlegung der Stoffe im IEP nicht dadurch umgangen werden, indem sie als Betriebsgeheimnis deklariert würden. Eine funktionierende Gesetzgebung komme nicht ohne Kontrollen und wirksame Sanktionen bei Verstößen aus....

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