Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Ausnahmeregelung für die Verwendung von Membranen, Kalkschutzgeräten und Filtermedien bis zum 1. Januar 2031 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Membranen, Kalkschutzgeräte und Filtermedien in Anlagen auch neu eingesetzt werden, wenn diese schon vor dem 24. Juni 2023 eingesetzten Materialien entsprechen. Das teilte das UBA Anfang Februar mit....
UBA verlängert Ausnahmeregelung für Membrane, Kalkschutzgeräte und Filtermedien
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