Kommunen sollen bis Ende 2022 von der Option zur Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen, die im Wettbewerb mit Privaten erbracht werden, Gebrauch machen können. Eine Verlängerung der Übergangsfrist um zwei Jahre plant die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur ...
Umsatzsteuerprivileg soll bis Ende 2022 verlängert werden
Corona-Steuerhilfegesetz
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