Die Gelsenwasser AG muss der Stadt Selm ihre Wasserversorgungsanlagen herausgeben. Ausgenommen davon ist die als „Hauptleitung Gelsenwasser“ bezeichnete Transportleitung im Nordwesten der Stadt. Das geht aus dem Urteil des Landgerichts Essen (Az.: 3 O 328/13 vom 20.10.2014) hervor. Die Kosten des Rechtsstreits ...
Urteil: Gelsenwasser muss Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung zurückgeben
LG Essen verweist auf Gutachterverfahren zur Feststellung des Sachzeitwerts
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