VKU, BDEW, DWA und AöW begrüßen Einigung zur Kommunalabwasserrichtlinie

„Erweiterte Herstellerverantwortung ist umweltökonomischer Meilenstein“

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) zeigen sich überwiegend zufrieden mit der Einigung zur Kommunalabwasserrichtlinie. Mit der Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie werde ein längst überfälliger Paradigmenwechsel Wirklichkeit: Künftig müssten sich Kosmetik- und Pharmaindustrie, deren Produkte Gewässer belasten, an den dadurch verursachten Kosten der Abwasserbehandlung beteiligen, erklärte VKU-Vizepräsident Karsten Specht. Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, sagte, die erweiterte Herstellerverantwortung stelle einen „umweltökonomischen Meilenstein“ dar. Die DWA nennt die Novellierung einen wichtigen Schritt für einen nachhaltigen Gewässerschutz, und nach Auffassung der AöW deckt die Richtlinie alle für die Abwasserwirtschaft wichtigen Punkte ab.

Abwasserentsorger und Bürger zahlten nicht mehr allein dafür, Gewässerbelastungen zu vermindern - dafür sorge die EU mit der Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung, durch die auch die Umsetzung neuer Vorgaben und Anforderungen an Kläranlagen finanziert werden soll, heißt es in einer Mitteilung des VKU. Richtig umgesetzt werde diese Herstellerverantwortung den Geldbeutel der Abwasserkundinnen und -kunden entlasten und dafür sorgen, dass Hersteller vermehrt auf Produkte setzen, die weniger gewässerbelastend sind.

Zwar bleibe die Trilog-Verständigung zur Finanzierung hinter den Erwartungen des Verbandes zurück – der VKU hätte sich nach eigenen Angaben einen 100-Prozent-Ansatz gewünscht und keine 80/20-Regelung, bei der die Länder 20 Prozent der Kosten selbst tragen müssen –, aber dennoch sei das Erreichte ein Meilenstein.

Ambitionierte Regelungen auch für kommunale Abwasserentsorger

Dem VKU zufolge sind die neuen Regelungen der Richtlinie auch für die kommunalen Abwasserentsorger selbst ambitioniert. Beispielsweise bedeute der geforderte Ausbau der Kläranlagen mehr Technik und dadurch einen höheren Energieeinsatz. Denn der Richtlinie zufolge muss die Abwasserwirtschaft selbst erneuerbar erzeugen oder erneuerbare Energie von Dritten erwerben. Weil es bei vielen Betrieben aufgrund der begrenzten Flächen und Anlagentechnik schlichtweg nicht möglich sei, auf - wie es ursprünglich angedacht war - 100 Prozent  eigene Energieerzeugung zu setzen, sei die nun vorliegende Entscheidung praktikabler: Betriebe können ihre Energieneutralität auch durch einen bis zu 35-prozentigen Zukauf aus nichtfossilen Quellen erreichen, wie der VKU hervorhebt.

Der VKU weist darauf hin, dass nach der Konsolidierung des Textes die offizielle Annahme der politischen Einigung durch Rat und Parlament anstehe. Nach Einschätzung des Verbandes ist mit der Verabschiedung der neuen Richtlinie aufgrund der Europawahl nach derzeitigem Stand bis Ende April 2024 zu rechnen.

BDEW: Verursacherprinzip nun
auch in der Abwasserwirtschaft
rechtskräftig umgesetzt

Auch nach Auffassung des BDEW werden mit dem neuen Rechtsakt wichtige Vorgaben und Maßnahmen für die Abwasserreinigung der kommenden Jahre getroffen. „Mit der heute erzielten Trilog-Einigung finalisieren die EU-Institutionen die Überarbeitung der über 30 Jahre alten kommunalen Abwasserrichtlinie und passen diese an aktuelle Herausforderungen sowie den technologischen Fortschritt an“, sagte Weyand. „Insbesondere die verbindliche Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung stellt einen umweltökonomischen Meilenstein dar“. Dadurch, dass zukünftig die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten dazu verpflichtet werden, die Kosten der Einführung und des Betriebs der Vierten Reinigungsstufe aufzukommen, werde das Verursacherprinzip nun auch in der Abwasserwirtschaft rechtskräftig umgesetzt, was der BDEW seit langem fordere.

Mitgliedsstaaten müssen
auf 1:1 Umsetzung achten

Nun sei die erzielte Trilogeinigung zügig formal im Plenum des Europäischen Parlaments und im Rat der EU anzunehmen - dann könne umgehend mit der nationalen Umsetzung begonnen werden. Dabei sind die Mitgliedsstaaten nach Auffassung des BDEW gefordert, auf eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben und vor allem auf die funktionsfähige Umsetzung der neuen Herstellerverantwortung  vor Eintritt der Fristen für die Einführung der Vierten Reinigungsstufe zu achten.

DWA: Wichtiger Schritt für
nachhaltigen Gewässerschutz

Auch nach Auffassung der DWA setzt die Europäische Union mit der Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie sowohl die im Green Deal beschlossene Null-Schadstoff-Politik als auch das Verursacherprinzip für den Bereich Wasserwirtschaft konsequent um. "Die Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie ist ein wichtiger Schritt für einen nachhaltigen Gewässerschutz und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen", teilte die DWA mit. Die Ziele und Vorgaben seien zum Teil äußerst ambitioniert, insbesondere im Bereich Nährstoffe und der geforderten Energieneutralität des Sektors, betonte Lisa Broß, Sprecherin der Bundesgeschäftsführung der DWA. „Absolut zu begrüßen ist die jetzt feststehende Verankerung der Erweiterten Herstellerverantwortung. Das bereits 1987 in die Umweltpolitik der EU eingeführte Verursacherprinzip findet damit endlich auch in der Wasserwirtschaft Anwendung“, so Broß.

AöW: Energie- und Klimaneutralität wichtiges Thema

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) betont, dass sie - auch vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung - eine Vollkostendeckung seitens der Herstellerverantwortung für Humanarzneimittel und kosmetische Mittel gefordert habe, das erzielte Ergebnis aber gleichwohl begrüße. Aber auch die Förderung der öffentlichen Abwasserwirtschaft in Richtung Energie- und Klimaneutralität sei ein wichtiges Thema, das die AöW unterstütze, erklärte AöW-Präsidentin Claudia Ehrensberger. Insgesamt decke die Richtlinie alle für die Abwasserwirtschaft wichtigen Punkte ab.

AöW-Vizepräsident Olaf Schröder betonte, es dürfe bei der Umsetzung der Vorgaben nicht nur um eine 1:1-Umsetzung gehen, sondern es sei entscheidend, wie die Rahmenbedingungen für die öffentliche Abwasserwirtschaft insgesamt gestärkt werden könnten, um die Aufgaben aus der Richtlinie gemeinwohlorientiert zu erfüllen. Es werde beispielsweise darum gehen, wie kleinere Betriebe die Umsetzung bewältigen könnten, wie die Herstellerverantwortung praktikabel, rechtssicher und planbar umgesetzt werden könne und wie unnötige Belastungen durch zusätzliche Anforderungen und Bürokratie vermieden werden könnten. „Und das alles gemeinwohlorientiert und nachhaltig in öffentlicher Hand“, so Schröder.  

 

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