Abwassergebühren: Rechtssicherheit und Gesetzmäßigkeit gleichwertige Prinzipien

Kein absoluter Vorrang des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

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Auch im Hinblick auf die Abwassergebühren besteht kein absoluter Vorrang des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vor dem Prinzip der Rechtssicherheit. Beide Belange stehen sich vielmehr gleichwertig gegenüber. Unter anderem mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg mit einem Urteil ...

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