Bayerischer Verwaltungsgerichtshof diskutiert über Landes-Düngeverordnung

„Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) verhandelt seit Donnerstag in mehreren Musterverfahren über die Klagen von Bauern gegen die bayerische Düngeverordnung. Sie begrenzt den Einsatz von Dünger auf 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Menge, wenn eine Region wegen hoher Nitratwerte zu einem „roten Gebiet“ erklärt wurde. Der Freistaat setzt damit Vorgaben der EU und des Bundes zum Gewässer- und Grundwasserschutz um. „Im Senat ist die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen“, sagte die Vorsitzende Renate Köhler-Rott. Die Richter hätten in den Sitzungspausen heftig darüber diskutiert. Beide Seiten hätten einleuchtende Argumente. Beim BayVGH sind 66 Verfahren mit über 1.000 Antragstellern dazu anhängig. Das Urteil in den Musterverfahren will das Gericht am 22. Februar verkünden. (dpa)

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