Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Rechtsverordnung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Koblenz-Urmitz bestätigt. Das Gericht hat bereits am 30. Dezember 2021 die von der Handwerkskammer Koblenz und 21 Unternehmen eingelegte Beschwerde gegen die ...
BVerwG bestätigt Rechtsverordnung der SGD Nord zum Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz
Erforderliche Menge an benötigtem Trinkwasser zutreffend angesetzt
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