BVerwG bestätigt Rechtsverordnung der SGD Nord zum Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz

Erforderliche Menge an benötigtem Trinkwasser zutreffend angesetzt

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Rechtsverordnung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Koblenz-Urmitz bestätigt. Das Gericht hat bereits am 30. Dezember 2021 die von der Handwerkskammer Koblenz und 21 Unternehmen eingelegte Beschwerde gegen die ...

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