Niedersachsen und NRW müssen Maßnahmen zum Grundwasserschutz verschärfen

Deutsche Umwelthilfe: Länder müssen Nitratbelastung in der Ems verringern

Die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen ambitioniertere Maßnahmen gegen die massive Nitratbelastung im Ems-Gebiet ergreifen und die Wasserqualität konkret verbessern. So urteilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht und gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt, wie die DUH mitteilte. Das OVG in Lüneburg bestätigte eine mündliche Verhandlung zur Aufstellung eines Nationalen Maßnahmenprogramms zur Reduzierung der Nitratbelastung im Emsgebiet. Allerdings sei noch kein wirksames Urteil verkündet worden, sagte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Die Umwelthilfe beziehe sich auf den mitgeteilten Tenor der Entscheidungsformel. Eine Begründung liege noch nicht vor.

Die Umweltorganisation hatte Anfang des Jahres mit der Begründung geklagt, dass 95 Prozent der betroffenen Oberflächengewässer entlang der Ems den gesetzlich vorgeschriebenen guten Zustand verfehlen. Einer der Hauptgründe sei die Verschmutzung der Gewässer durch die Landwirtschaft. Das bedrohe Seen und Küstengewässer und sei auch mitverantwortlich für den Artenrückgang.

Der gute chemische Zustand des Grundwassers, der nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bereits seit dem Jahr 2015 einzuhalten war, werde im Ems-Gebiet aufgrund zu hoher Nitratwerte drastisch verfehlt. Da Nitrat im Trinkwasser gesundheitsschädlich sei, gefährde dies die Versorgung mit sicherem Trinkwasser. Grund der Belastung sei unter anderem die Massentierhaltung und die Überdüngung mit Gülle. Die DUH forderte die beiden Landesregierungen dazu auf, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffüberschüsse im Ems-Gebiet zu ergreifen, zum Beispiel durch eine Senkung der Tierzahlen.

Länder zur Erreichung der
Ziele der WRRL verpflichtet

Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe tut Deutschland seit Jahren zu wenig für den Schutz der Gewässer und des Grundwassers. Obwohl das EU-Recht schon seit über dreißig Jahren eine Reduktion der Nitratbelastung des Grundwassers vorschreibe und nach der EU-Wasserrichtlinie (WRRL) einen guter Grundwasserzustand bis 2015 zu verwirklichen war, sei die Erreichung dieses Ziels noch immer weit entfernt. Das Gericht habe die Begründung der Länder für die Zielverfehlung nicht durchgehen lassen. Es habe festgestellt, dass die Länder zur Zielerreichung verpflichtet sind und jetzt wirksamere Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers ergreifen müssen.

Die DUH weist darauf hin, dass sie bereits 2018 das Recht auf Sauberes Wasser bei der Bundesregierung und 2019 bei den Ländern NRW und Niedersachsen eingeklagt hatte. „In der Zwischenzeit haben Bund und Länder neue Maßnahmen zur Reduzierung der Düngung ergriffen“, so die DUH. Diese reichten aber noch nicht aus, um saubere Gewässer sicherzustellen. Das Urteil des OVG Niedersachen stelle „ein Stoppschild gegen weitere Verschlechterungen des Grundwasserzustands auf“.

„Vorrang des Trinkwasserschutzes
vor Profitinteressen
der Fleischindustrie gesichert“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH, sagte: „Heute ist ein guter Tag für den Grund- und Trinkwasserschutz. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts müssen die Landesregierungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Maßnahmen ergreifen, um geltende Grenzwerte für gesundes und sauberes Wasser schnellstmöglich einzuhalten.“ Seit Jahren lägen die Nitratwerte im Ems-Gebiet weit oberhalb der erlaubten Grenzwerte für Grund- und Trinkwasser. „Wir brauchen hier und heute eine Trendumkehr“. Das Urteil des Gerichts sichere nun endlich dem Trinkwasserschutz Vorrang vor den Profitinteressen der Fleischindustrie, die die Ursache sei für die Überdüngung durch zu viele Tiere auf zu wenig Fläche. „Damit steht nun ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum nachhaltigen Umbau der Tierhaltung.“

Qualitätsziele der WRRL
nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben

Die Rechtsanwältin Caroline Douhaire, die die DUH vertritt, erklärte, das Oberverwaltungsgericht habe ein wegweisendes Urteil gefällt. „Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass die Einhaltung der verbindlichen Qualitätsziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden darf“. Es seien wirksame Maßnahmen zur fristgerechten Erreichung verbindlicher EU-Umweltziele für die Reinhaltung des Wassers zu ergreifen.

BUND: Länder müssen jetzt
beim Gewässerschutz
entschiedener handeln

Auch Tonja Mannstedt, Geschäftsführerin des BUND Niedersachsen, sieht durch die Entscheidung den Gewässerschutz in Deutschland gestärkt. Jetzt seien die Länder gefragt, zum Schutz der Gewässer entschiedener zu handeln. Nur mit einem wirksamen Maßnahmenpaket für das Ems-Gebiet könne sichergestellt werden, dass die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser schnellstmöglich eingehalten werden. Dafür müssten insbesondere die Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung reduziert werden und Kontrollen stringent durchgeführt werden. „Landwirt*innen dürfen bei der Umsetzung der sich aus dem Urteil ergebenden betrieblichen Anpassungen nicht allein gelassen werden, sondern müssen fair für ihre gesellschaftlichen Leistungen mit einer entsprechenden Förderpolitik und Erzeugerpreisen honoriert werden“, erklärte Mannstedt. (EUWID/dpa)            

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