Auf einen Verstoß gegen das grundwasserbezogene Verschlechterungsverbot können sich diejenigen Mitglieder der Öffentlichkeit berufen, die in räumlicher Nähe zur geplanten Trasse über einen eigenen genehmigten Trinkwasserbrunnen verfügen. Wer lediglich das öffentliche Wasserversorgungsnetz nutzt, kann sich ...
Direkt betroffene Bürger können sich auf Verschlechterungsverbot der WRRL berufen
BVerwG: Planfeststellungsbeschluss für Zubringer Ummeln rechtswidrig
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels