Direkt betroffene Bürger können sich auf Verschlechterungsverbot der WRRL berufen

BVerwG: Planfeststellungsbeschluss für Zubringer Ummeln rechtswidrig

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Auf einen Verstoß gegen das grundwasserbezogene Verschlechterungsverbot können sich diejenigen Mitglieder der Öffentlichkeit berufen, die in räumlicher Nähe zur geplanten Trasse über einen eigenen genehmigten Trinkwasserbrunnen verfügen. Wer lediglich das öffentliche Wasserversorgungsnetz nutzt, kann sich ...

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