Wenn eine Wasserbehörde eine mögliche Trinkwasserverunreinigung für beherrschbar hält, ist die Schutzfähigkeit eines Trinkwasservorkommens gegeben. Die muss allerdings auf Basis ei- nes nachvollziehbaren Schutzkonzepts im Zeitpunkt des Normerlasses absehbar sein. So entschied der Bayerische ...
Grundwasser ist schutzfähig, wenn mögliche Verunreinigung beherrschbar ist
VGH München entscheidet über Normenkontrollantrag
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