VGH: Bescheid zu Grundwasserentnahme im Hessischen Ried ist rechtmäßig

Keine Verschlechterung des Zustands des Grundwasserkörpers zu erwarten

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Die Grundwasserentnahme im Hessisches Ried ist rechtmäßig. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit einem Urteil entschieden, dass der wasserrechtliche Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26. August 2013 über die jährliche Entnahme von Grundwasser aus mehreren Brunnen im Jägersburger Wald und Lorscher Wald rechtmäßig ist (Aktenzeichen 4 A 2622/19 vom 16.04.2024). Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Mit Bescheid vom 26. August 2013, nachträglich geändert und ergänzt durch Bescheide vom 29. Februar 2016 und 17. Januar 2022, hatte das Regierungspräsidium Darmstadt dem Wasserbeschaffungsverband Riedgruppe Ost unter anderem die Bewilligung erteilt, aus insgesamt 13 Brunnen der sogenannten Nordgalerie im Jägersburger Wald sowie aus sechs Brunnen der sogenannten Südgalerie im Lorscher Wald Grundwasser in einem gegenüber dem bisherigen Zustand erhöhten Umfang zu entnehmen, so der VGH zum Sachverhalt.

Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage des BUND Hessen hatte vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt teilweise Erfolg. Mit Urteil vom 22. August 2019 (Az. 6 K 1357/13.DA) stellte das Verwaltungsgericht Darmstadt fest, dass der vorbezeichnete wasserrechtliche Bescheid rechtswidrig und nicht vollziehbar sei; eine darüber hinausgehende Aufhebung des Bescheids lehnte das Verwaltungsgericht Darmstadt demgegenüber ab. Zur Begründung stützte sich das Verwaltungsgericht im Wesentlichen darauf, dass Auswirkungen auf in der Umgebung befindliche Natura 2000-Gebiete nicht hinreichend geprüft worden seien. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt legten alle Verfahrensbeteiligten Berufung ein.

Klage des BUND Hessen vollumfänglich abgewiesen

Der für das Wasserrecht zuständige 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit seinem Urteil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt abgeändert und die Klage der Umweltvereinigung vollumfänglich abgewiesen.

In der mündlichen Urteilsbegründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, dass der streitgegenständliche wasserrechtliche Bescheid rechtmäßig sei. Die Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser seien eingehalten. Eine Verschlechterung des Zustands des Grundwasserkörpers sei durch die genehmigte Entnahme von Grundwasser nicht zu erwarten. Die genehmigte Förderung sei auch mit Naturschutzrecht vereinbar. Durch die Wasserentnahme ergäben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen der maßgeblichen Natura 2000-Gebiete.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen derzeit noch nicht vor. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist laut VGH die Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hätte.

BUND: Landesregierung muss Wälder im Hessischen Ried retten

Der BUND Hessen bedauerte die Entscheidung des Gerichts zur Grundwasserbeförderung. Das Urteil entbinde die Landesregierung aber nicht von der Pflicht, die Wälder im Hessischen Ried zu retten, heißt es in einer Mitteilung der Umweltvereinigung. „Umweltminister Ingmar Jung muss nun endlich die Rechtsvorgaben erfüllen und die nötigen Erhaltungsmaßnahmen für die vom Land Hessen ausgewiesenen Schutzgebiete festlegen“, forderte Jörg Nitsch, der Vorsitzende des BUND Hessen.

„Ohne Wiederherstellung des Grundwasseranschlusses sterben die Wälder weiter ab“

Ohne die Wiederherstellung des Grundwasseranschlusses würden die Wälder weiter absterben. Die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vereinbarten waldbaulichen Maßnahmen sind in den zurückliegenden Jahren hingegen bereits gescheitert. Die neu gepflanzten Laubbäume, insbesondere die gepflanzten Stieleichen seien vertrocknet.

Die zentrale Erhaltungsmaßnahme für die Wälder besteht nach Auffassung des BUND in der Wiederherstellung der Wasserversorgung der Bäume aus dem Grundwasser. Ohne diesen Grundwasseranschluss könnten viele Wälder im schon immer niederschlagsarmen, aber sehr warmen Hessischen Ried nicht überleben. Auf rund 10.000 Hektar Waldfläche sei dieser überlebensnotwendige Grundwasseranschluss aber seit den 1960er Jahren durch Grundwasserabsenkungen um mehrere Meter gekappt worden.

Der Umweltverband verweist darauf, dass bereits 2015 der Runde Tisch Grundwassersanierung Hessisches Ried eine einstimmige Empfehlung zur Rettung des Waldes abgegeben habe. Nun müsse endlich die Umsetzung erfolgen.        

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