Ob für Bauvorhaben die notwendige Wasserversorgung vorhanden ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor. In dem behandelten Fall sei die Versorgung eines Wohnhauses mit Trinkwasser auf der Insel Hiddesee als einem Einzelfall ...
Ob Wasserversorgung gesichert ist, ist im Einzelfall zu entscheiden
OVG: Keine Aussage über Erschließung weiterer Vorhaben mit Trinkwasser
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