Ob Wasserversorgung gesichert ist, ist im Einzelfall zu entscheiden

OVG: Keine Aussage über Erschließung weiterer Vorhaben mit Trinkwasser

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Ob für Bauvorhaben die notwendige Wasserversorgung vorhanden ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor. In dem behandelten Fall sei die Versorgung eines Wohnhauses mit Trinkwasser auf der Insel Hiddesee als einem Einzelfall ...

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