Oberflächenwasser für menschliche Nutzung nicht mit Grundwasser zu vergleichen

OVG: Keine erhebliche Stärkung der Individualklagerechte

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Dem Oberflächenwasser kommt für die menschliche Nutzung keine dem Grundwasser vergleichbare Bedeutung zu. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in einem unanfechtbaren Beschluss (Aktenzeichen: 4 MR 1/20 vom 29.10.2020) im Hinblick auf die Klagebefugnis eines einzelnen Bürgers mit ...

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