Die Stadt Koblenz kann auch gegen den Willen von betroffenen Grundstückseigentümern mit Bauarbeiten beginnen, die den Hochwasserschutz am Bubenheimer Bach verbessern sollen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat in einer Eilentscheidung keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit des ...
OVG: Hochwasserschutz-Baumaßnahme gegen den Willen von Eigentümern bestätigt
Besitzeinweisungsbeschluss zum naturnahen Ausbau bestätigt
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