Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg ist für Klagen zuständig, die die Flussgebietseinheit Ems betreffen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Beschluss entschieden (Aktenzeichen: 7 AV 1.20 vom 23.11.2020). Wegen eines Rechtsstreits hatte das OVG Lüneburg das BVerwG ...
OVG Lüneburg zuständig für Flussgebietseinheit Ems
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