Das Grundwasser als eine der zentralen Grundlagen für die geordnete Gewässerbewirtschaftung genießt gegenüber Nutzungsinteressen verfassungsrechtlich intensiven Schutz. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil getroffen (Aktenzeichen: 20 A 499/16 vom 5.12.2018). Aus den ...
OVG NRW: Grundwasser genießt gegenüber Nutzungsinteressen intensiven Schutz
„Geringfügigkeitsschwellenwerte der LAWA bieten fachliche Grundlage“
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