Die Sperrung des Barmener Sees durch die Stadt Jülich war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen hervor (Aktenzeichen: 7 L 460/20 vom 16. Juli 2020). Die Stadt könne eine seuchenrechtliche Allgemeinverfügung nicht mit einer Verschmutzung des Sees rechtfertigen, heißt es in dem ...
Verwaltungsgericht Aachen: Sperrung des Barmener Sees rechtswidrig
„Es handelt sich nicht um Schwimmbad oder ähnliche Wellness-Einrichtung“
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