Der Begriff der Vorteilslage nach § 19 Abs. 1 KAG bezieht sich auf den Vorteil, der durch die konkret in Rede stehende Anlage bzw. Einrichtung, für die der Beitrag erhoben wird, vermittelt wird. So lautet der Leitsatz zu einem Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht (VG) Cottbus am 11. März 2022 die Klage eines Grundstückseigentümers zurückgewiesen hat....
VG Cottbus weist Klage gegen Heranziehung zu einem Schmutzwasserbeitrag zurück
Leitsatz zum Urteil bezieht sich auf den Begriff der Vorteilslage
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