VG Düsseldorf hebt Gebührenbescheide der Stadt Krefeld aus dem Jahr 2012 auf

Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr materiell rechtswidrig

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Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.11.2015 (Az: 5 K 6187/14) einen Gebührenbescheid der Stadt Krefeld vom 20. August 2014 über Schmutz- und Niederschlagswasser des Jahres 2012 aufgehoben. Der zwar formell rechtmäßige Bescheid ist demnach materiell rechtswidrig. Dies gilt sowohl für die ...

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