Ein Brunnen fällt als Trinkwasseranlage in den Anwendungsbereich der Trinkwasserverordnung, wenn auf einem Grundstück keine tatsächliche alternative Trinkwasserversorgung vorhanden ist. Das ist auch dann der Fall, wenn der Brunnen nach Angaben eines Antragstellers ausschließlich zum Blumengießen verwendet wird, ...
VG Regensburg: Für Brunnen besteht Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung
Trinkwasserversorgung gilt bei Anlage zur Eigenversorgung
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