Der ordnungsgemäßen Restwasserabgabe eines Wasserkraftwerks stehen artenschutzrechtliche Verbote nach den Naturschutzgesetzen nicht entgegen. Aktivitäten zur Unterhaltung der Restwasseröffnung, die eine Mindest-Restwasserabgabe sicher stellen, können zu keiner Beeinträchtigung oder gar Zerstörung einer ...
VGH: Abgabe der Restwassermenge steht Artenschutzrecht nicht entgegen
Unbesetzte Biberverbauung kann entfernt werden
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