Die Aufhebung eines Vorranggebiets in einem Regionalplan kann nicht im Wege der Normenkontrolle angegriffen werden. Diese Feststellung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss getroffen, in dem es unter anderem um die Änderung eines „Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten" ...
VGH bestätigt Änderung in Regionalplan zu „Vorbehaltsgebiet für Grundwasserschutz“
Aufhebung von Vorranggebiet nicht mit Normenkontrolle anzugreifen
Ähnliche Artikel
© 2020 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.