VGH bestätigt Änderung in Regionalplan zu „Vorbehaltsgebiet für Grundwasserschutz“

Aufhebung von Vorranggebiet nicht mit Normenkontrolle anzugreifen

|
|

Die Aufhebung eines Vorranggebiets in einem Regionalplan kann nicht im Wege der Normenkontrolle angegriffen werden. Diese Feststellung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss getroffen, in dem es unter anderem um die Änderung eines „Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten" ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -