Von Polen geplanter Oder-Ausbau von Warschauer Gericht vorerst gestoppt

Polnische Umweltbehörde muss nachbessern

Das Woiwodschaftliche Verwaltungsgericht in Warschau hat gestern die zuständige Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen in einem Eilverfahren verpflichtet, die Baumaßnahmen an der Oder ohne eine weitere Prüfung nicht mehr fortzusetzen. Der Beschluss der polnischen Umweltbehörde, der einen sofortigen Vollzug vorsah, wird aufgehoben, teilte der Deutsche Naturschutzring (DNR) mit. Die polnische Umweltbehörde müsse nun nachbessern. Das Urteil beim woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau (Wojewódzki Sąd Administracyjny w Warszawie) wurde von DNR, NABU und BUND Brandenburg erstritten, die Mitglied des „Aktionsbündnisses lebendige Oder" mehrerer deutscher Umwelt- und Naturschutzverbände sind. Auch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg hat in dieser Sache geklagt....

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