Wasserschutzgebiet: Fahrzeughalter muss für die Beseitigung ausgelaufenen Öls aufkommen

Bodensanierung aufgrund von akuter Gefahr für Boden und Grundwasser

Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt (Weinstraße) hat mit einem Urteil vom 26. Mai 2023 die Klage des Halters eines Fahrzeugs, aus dem im Dezember 2019 Öl in den Boden vor der Pfälzerwaldhütte „Im Schneiderfeld“ bei Dahn ausgetreten war, abgewiesen. Wie das VG mitteilte, dreht sich der Rechtsstreit um einen Kostenbescheid in Höhe von knapp 9.000 Euro für die Bodensanierung, die der beklagte Landkreis Südwestpfalz infolge des Ölunfalls veranlasst hatte.

Der Kläger war im Dezember 2019 mit seinem Fahrzeug zu der Hütte gefahren. Dort fuhr er auf den Vorplatz bis nahe an die Eingangstür zur Hütte heran. Auf diesem Vorplatz sind im Sommer Tische, Stühle und Sonnenschirme aufgestellt. Der ausgewiesene Parkplatz, der zur Hütte gehört, befindet sich nördlich der Hütte. Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt Dahn und liegt im Wasserschutzgebiet. Beim Heranfahren an die Hütte riss sich der Fahrzeugführer die Ölwanne seines Fahrzeugs an einer Metallstange zur Befestigung eines Sonnenschirms, die aus dem Boden ragte, auf und Öl trat aus. Die hinzugerufene Feuerwehr streute zunächst die betroffene Fläche (ca. 120 m²) mit Ölbindemittel ab. Da es schneite, zog die Feuerwehr außerdem einen kleinen Graben um die Schadenstelle, um zu verhindern, dass durch die Niederschläge eine weitere Ausbreitung erfolgt.

Lesen Sie hier, wie das VG die Abweisung der Klage begründet......

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